Seit März 2018 ist eine neue Verordnung für tierärztliche Hausapotheken in Kraft. Diese regelt unter anderem die Anwendung von bestimmten Antibiotika bei Tieren. Der Grund für diese neue Verordnung war und ist die Zunahme von Bakterien bei Menschen, die auf keine oder nur auf sehr starke Antibiotika reagieren. Diese sogenannten Resistenzen können unter Umständen von Haustieren auf ihre Besitzer übergehen.

 

Was ändert sich jetzt für Sie und Ihr Haustier?

 

Es wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass vor der Anwendung von bestimmten Antibiotika bei Tieren eine bakteriologische Untersuchung eingeleitet werden muss. Dazu entnimmt man eine sogenannte Tupferprobe aus dem betroffenen Organ, züchtet die dort wachsenden Keime an und bestimmt dann die Bakterien und das wirksame Antibiotikum. Diese Untersuchung muss von zertifizierten Labors durchgeführt werden und dauert etwa 4- 5 Tage. Die Kosten der Untersuchung muss der Tierbesitzer tragen.

 

Da es sich bei diesen Antibiotika um sogenannte Reserveantibiotika handelt, waren wir bei der Anwendung dieser Stoffe immer schon zurückhaltend. Bei schweren Infektionen werden wir jetzt allerdings häufiger bakteriologische Untersuchungen einleiten (müssen), bevor wir zu den Reserveantibiotika greifen (dürfen).

 

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