Häufig werden Besitzern vom Tierarzt Medikamente zur Behandlung  ihrer Vierbeiner mitgegeben. Es ist wichtig, diese Medikamente genau nach der Anweisung des Tierarztes einzugeben, vor allem auch was die Dauer der Gabe betrifft. Es ist uns Tierärzten möglich, Ihnen in vielen Fällen genau die Menge z.B. von Tabletten mitzugeben, die Sie für die Behandlung benötigen. Das ist auch deshalb wichtig, weil wir Medikamente nicht zurücknehmen können.

Die ordnungsgemäße Lagerung von Medikamenten in der Apotheke des Tierarztes ist gesetzlich geregelt und wird regelmäßig überprüft. So soll sichergestellt werden, dass sie bei der Anwendung „richtig“ wirken. Sobald ein Medikament die Praxis oder Klinik verlässt, können wir die ordnungsgemäße Lagerung und Wirkung nicht mehr garantieren.

 

Einmal abgegebene Medikamente können also nicht zurückgenommen werden weil:

 

  • niemand Medikamente „Second Hand“ kaufen möchte, ohne zu wissen, wo und wie sie gelagert wurden
  • die Rücknahme durch den Tierarzt bei Strafandrohung verboten ist

 

Bitte entsorgen Sie nicht mehr benötigte oder abgelaufene Medikamente so über den Hausmüll, dass Unbefugte (Tiere, Kinder) keinen Zugriff darauf haben. Natürlich können Sie bei uns erworbene Medikamente auch zur Entsorgung in der Klinik abgeben.